Initiative gegen ELENA zum FDP-Bundesparteitag

Rede beim BundesparteitagDer Bundesparteitag in Köln rückt immer näher und damit auch die erste Möglichkeit nach der letzten Bundestagswahl bei einem Bundesparteitag klare inhaltliche Signale auszusenden. Ein wichtiges Anliegen für uns JuLis ist und bleibt der Schutz der Bürgerrechte und, nachdem vom Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung gekippt wurde, gilt es jetzt ein weiteres Datenmonster mit ELENA zu kippen.

ELENA steht für elektronischen Entgeltnachweis und soll die Sozialversicherungsdaten von jedem Berufstätigen Deutschen in rauen Mengen sammeln und horten … wahrscheinlich in diesem Bereich sogar noch deutlich mehr als sich die Erfinder der Vorratsdatenspeicherung in ihrem Bereich je erträumt hätten.

Da das Thema bei Einigen in der FDP und im Koalitionsvertrag noch umstritten ist, bereite ich mit einigen Delegierten und Ersatzdelegierten – wie schon im Chat angekündigt – einen Antrag zum Bundesparteitag in Köln vor.

Wenn noch weitere Bundesparteitagsdelegierte der JuLis (oder natürlich auch der FDP) oder FDP-Kreisverbände als Mitantragssteller mitzeichnen wollen, reicht bis Donnerstagmorgen eine E-Mail an mich unter becker@julis.de.

Betr.: Abschaffung von ELENA

Der Bundesparteitag möge beschließen:

1. Die FDP fordert auf Bundes- und Landesebene Initiativen zur Abschaffung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) in seiner bisherigen Form und die Löschung aller bisher gespeicherten Daten.

2. Die Landtagsfraktionen werden gebeten, ein einheitliches Vorgehen für weitere Initiativen im Bundesrat abzustimmen, mit dem Ziel, ELENA abzuschaffen.

3. Statt des elektronischen Entgeltnachweises sind die unübersichtlichen Meldeverfahren für die Beantragung von Sozialleistungen zu vereinfachen (z.B. Arbeitsbescheinigung gem. § 312 SGB III, Nebeneinkommensbescheinigungen gem. 313 SGB II, Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld gem. § 23 WoGG oder Bescheinigungen bei Antrag auf Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld), z.B. durch folgende Maßnahmen zu ersetzen:

a. Arbeitgeber melden die notwendigen Daten im Einzelfall direkt an die Behörden.

b. Die absolute Zahl von Datenmerkmalen, die für die Beantragung von Sozialleistungen erforderlich ist, wird auf wenige Angaben reduziert.

Begründung:

ELENA ist ein Datenmonster, dessen volles Ausmaß in der Öffentlichkeit noch nicht angekommen ist. Gerade nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erscheint eine grundsätzliche Ablehnung von ELENA durch die Liberalen notwendig.

Das ELENA-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis) ist ein Verfahren, mit dem ab dem 1. Januar 2012 in Deutschland Einkommensnachweise elektronisch – mit Hilfe einer Chipkarte  mit integriertem Zertifikat zur Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen – erbracht werden. Die Meldung der Daten durch die Arbeitgeber erfolgt seit dem 1. Januar 2010. In einer Großdatenbank, genannt zentrale Speicherstelle, die bei dem Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg angesiedelt ist, werden ab 2012 die Verdienstbescheinigungen und Beschäftigungsdaten aller Bundesbürger gespeichert werden.

Aus vielen verschiedenen Gründen ist ELENA ein Überbleibsel der großen Koalition, dessen Umsetzung dringend aufgehalten werden muss.

1. Der Staat übernimmt die eigentlich private Aktenführung der Unternehmen

Die knapp drei Millionen Arbeitgeber in Deutschland erstellen Monat für Monat Lohnabrechnungen und Verdienstbescheinigungen. Bisher werden diese auf Papier ausgedruckt und dem Arbeitnehmern zugestellt, eine Kopie wird in der Lohnbuchhaltung des Unternehmens abgeheftet. Diese Daten sollen zukünftig nicht mehr in dem Unternehmen selbst, sondern bei der zentralen Speicherstelle gesammelt werden.

2. Freifelder

ELENA eröffnet die Möglichkeit für den Arbeitgeber, in frei auszufüllenden Feldern Kommentare über den Arbeitnehmer wie z.B. Abmahnungen, Abmahnungsgründe, Kündigungsgründe etc. einzutragen. Diese Informationen werden ohne Wissen des Arbeitnehmers eingetragen und stehen zunächst in der Datenbank, auch wenn gerade diese Gründe in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren noch überprüft werden. Ein Kommentar, eine Gegendarstellung des betroffenen Arbeitnehmers ist nicht möglich. Auch diskriminierende Äußerungen können in diesen Feldern eingetragen werden, ohne dass der Arbeitnehmer davon Kenntnis erlangt.

Dazu Prof. Spiros Simitis, ehemaliger hessischer Datenschutzbeauftragter, Mitglied des Deutschen Ethikrats: „Ich halte sie für unzulässig. Weil die Freitextfelder ja nicht zufällig zur Verfügung gestellt werden, sondern vor dem Hintergrund der möglichen Nutzung der Information. Diese mögliche Nutzung der Information betrifft aber immer die Arbeitnehmer. Konsequenterweise muss man sofort fragen, welches können die Folgen sein? Und die Folgen liegen auf der Hand. Es kann Diskriminierung sein, es kann sozusagen Sonderbehandlung sein, es kann Verweigerung von Leistungen sein.“ (Monitor Nr. 601 vom 07.01.2010)

3. Begehrlichkeiten anderer Institutionen

Wie schon so häufig, werden auch hier durch das Sammeln unglaublicher Datenmengen Begehrlichkeiten anderer Institutionen geweckt – Finanzämter, Polizei, BKA, BND, eventuell sogar andere Staaten (man sehe sich die Vereinigten Staaten in den Diskussionen um SWIFT an). Sind Daten einmal vorhanden, sind diese schnell vielfältigen Begehrlichkeiten ausgesetzt, gegen die die Betroffenen keine Abwehrmöglichkeiten haben.

Prof. Ulrich Goll, Justizminister Baden-Württemberg: „Ich garantiere Ihnen, alle Daten, die erhoben werden, werden hinterher für andere Zwecke genutzt, als es ursprünglich im Gesetz drinsteht. Das habe ich bisher in jedem Fall so erlebt und das hat mich eigentlich zu dem Punkt gebracht, dass ich heute sage, nur ein Datum, was nicht erhoben wird, ist wirklich geschützt.“ „In der Regel bin ich vorsichtig, wenn es um Zukunftsprognosen geht. Aber hier bin ich fast sicher, dass die staatlich organisierten ELENA-Vorratsdaten schon bald neue Begehrlichkeiten wecken“, warnte der Justizminister Goll vor möglichen Gefahren des Datenmissbrauchs. „Ich erinnere nur an die Kontenstammdaten, da war es auch schon so“, erklärte der Minister.

4. Sozialvorratsdatenspeicherung

ELENA ist im Prinzip nichts anderes als eine neue Variante der Vorratsdatenspeicherung – eine Sozialvorratsdatenspeicherung. Und hier ist noch nicht einmal das Deckmäntelchen der Sicherheit vorgeschoben, hier wird ganz offen die Datensammelwut zugegeben. Denn dass der Großteil der Daten niemals zu ihrem erhobenen Zweck (z.B. Beantragung von Wohngeld, Elterngeld etc.) gebraucht wird, auch das bestreitet niemand. Sämtliche relevanten Gehalts- bzw. Einkommensdaten aller abhängig Beschäftigten in Deutschland sollen zentral abrufbar gespeichert werden, ohne dass eine Erforderlichkeit für das Ausstellen einer Bescheinigung konkret bestehen müsste.

Der Grundsatz der Datensparsamkeit, die Grundidee, dass bei der Datenverarbeitung nur so viele personenbezogene Daten gesammelt werden, wie für die jeweilige Anwendung unbedingt notwendig sind, der in § 3 a BDSG festgelegt ist,

(§ 3a Bundesdatenschutzgesetz – Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen.)

wird durch ELENA ad absurdum geführt. Gerade das unnötige Sammeln von sensiblen Daten durch öffentliche Stellen läuft dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zuwider.

Prof. Spiros Simitis: „Ich halte das Verfahren für eindeutig verfassungswidrig. Erstens sind Daten dabei, von denen man nicht weiß, wozu sie überhaupt da sind. Es herrscht also keine Klarheit über die die notwendigen Daten. Es ist zweitens so, dass man nicht weiß, wer genau an diese Daten heran kann und damit Profile, die den Betroffenen nachteilig sind, entstehen können. Und drittens, offen ist auch, welche Rechte der Betroffene hat, was er korrigieren kann, ob er laufend informiert wird?“ (Monitor Nr. 601 vom 07.01.2010)

Denn fest steht, dass der Betroffene seine einmalige Zustimmung zur Nutzung der Daten geben muss, danach aber keinen Einfluss mehr darauf hat, wer wann auf die Daten zugreift, was von wem ergänzt wird und wer die Daten möglicherweise an andere Stellen weiterleitet. So wird auch nicht darüber informiert, was genau der Sachbearbeiter mit den Daten macht. Es findet so gut wie überhaupt keine Einbeziehung des Betroffenen statt.

Und warum diese ganzen Daten beim Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg gespeichert werden, hat noch niemand erklären können.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.